Erfurt (FDP-Fraktion Thüringen) - "Die Regierungskoalition löst die Probleme mit der Einigung über das Rettungsdienstgesetz spät und leider nur unvollständig", kritisiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Marian Koppe. Zwar werde die Weiterbildung zum Notfallassistenten endlich geregelt, eine Klarstellung zur Amtsträgerhaftpflicht für den Notarzt fehlt aber weiterhin. Die FDP fordert deshalb in einem Entschließungsantrag die Landesregierung auf, bis Juli 2014 dem Landtag eine Lösung vorzulegen. "Darin soll eindeutig klargestellt werden, dass die Landkreise und kreisfreien Städte für den gesamten bodengebundenen Rettungsdienst und somit auch für die notärztliche Versorgung Aufgabenträger sind", so Koppe. Somit würde die Amtsträgerhaftung mit der entsprechenden Absicherung über den Kommunalen Schadenausgleich (KSA) greifen.
Seit Mitte 2013 bestehen erhebliche Unklarheiten bezüglich der Amtsträgerschaft für die notärztlichen Versorgung, da das Innenministerium plötzlich seine Rechtsauffassung dazu geändert hat. Dies bestätigt auch die Antwort auf die kleine Anfrage der FDP. Für den Bürger und die Ärzte hat diese Änderung erhebliche Rechtsunsicherheiten bei einem Schadensfall mit sich gebracht. In Thüringen muss ein betroffener Bürger bei einem Behandlungsfehler des Notarztes nun alle Beteiligten verklagen, um festzustellen, wer letztendlich Adressat für den Schadenersatz ist. "Jeder der rund 90.000 Rettungseinsätze pro Jahr im Freistaat Thüringen birgt deshalb die Gefahr, dass ein Patient Rechtsmittel gegen die erfolgte Versorgung einlegt", erläutert Koppe. Daher müsse - um langjährige Gerichtsprozesse und Rechtsunsicherheiten für Patienten und Notärzte zu vermeiden - wie bisher eine Absicherung über den KSA erfolgen, fordern die Liberalen.