FDP schlägt Konzept zur Ärzteförderung vor
Erfurt (FDP-Fraktion Thüringen) - Die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag fordert, dass noch in dieser Legislatur ein wirksames Ärzteförderpaket aufgelegt wird. Damit sollen junge Ärzte für eine Niederlassung in Thüringen gewonnen werden. "Wir müssen als Land endlich tätig werden, um dem Ärztemangel wirkungsvoll zu begegnen. Reden allein hilft nicht, sondern nur konkretes und gemeinsames Handeln von Politik, Kassenärztlicher Vereinigung (KV) und Krankenkassen", ist Marian Koppe, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, überzeugt. Die Freien Demokraten wollen dabei vor allem die Niederlassung von Medizinern in ländlichen Räumen unterstützen. "Wir wollen keine Förderung mit der Gießkanne, sondern eine effiziente und zielgenaue Förderung genau dort, wo auch der konkrete Bedarf besteht", so Koppe weiter.
Daher soll die Förderung vor allem für Städte und Gemeinden gelten, die weniger als 25.000 Einwohner haben, da hier in der Regel eine Unterversorgung droht. "In Städten wie Erfurt, Weimar und Jena haben wir genügend Interessenten, die auch ohne Förderung eine Niederlassung anstreben. Hier reichen Sonderbedarfszulassungen und eine Berücksichtigung der Ein- und Auspendlerbewegung durch das Umland bei der Bedarfsplanung aus. Echte Schwierigkeiten haben wir in Städten und Gemeinden die kleiner sind. Hier ist der Mangel schon heute in langen Wartezeiten gerade bei Fachärzten spürbar. Daher wollen wir uns auch darauf konzentrieren", so der liberale Gesundheitsexperte.
Ein weiteres Kriterium - neben der Größe der Stadt oder Gemeinde - ist die Bereitschaft des Arztes, sich mindestens fünf Jahre an den geförderten Standort zu binden. "Damit wollen wir reine Mitnahmeeffekte verhindern. Zudem ist eine Praxis nach fünf Jahren bei den Patienten bekannt, das Praxisteam eingespielt und somit auch langfristig tragfähig", so Koppe weiter.
Förderfähig sollen sowohl die Übernahme einer ambulanten Praxis, die Eröffnung einer Zweitpraxis als auch eine Neuniederlassung sein. Dabei seien gerade Praxiseinrichtungen, Grundstücke und Baumaßnahmen zu berücksichtigen, die die teils sehr hohen Anfangsinvestitionen eines Praxisstandorts verursachen. Das Geld soll als zinsloses Darlehen an die Interessenten ausgezahlt werden, und nach der Rückzahlung wieder im Fördertopf landen. "Das Modell eines revolvierenden Fonds stellt sicher, dass auch in Zeiten schlechter Konjunktur genügend und dauerhaft Fördermittel zur Verfügung stehen. Nachhaltigkeit ist bei der Bekämpfung des Ärztemangels die entscheidende Größe", ist sich Marian Koppe sicher.
Insgesamt soll das Förderpaket nach Willen der FDP einen Umfang von knapp drei Millionen Euro jährlich erhalten. Finanzieren soll es sich zum Großteil aus Geldern der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen in Thüringen. "Die letzte Bundesregierung hat mit dem sogenannten Landärztegesetz (VStG) von 2012 eine solche Finanzierungsmöglichkeit auf Landesebene explizit vorgesehen. Man muss diese nur richtig nutzen" ist sich Koppe sicher. Der neue § 105 SGB V ermöglicht die Gründung eines Strukturfonds, aus welchem Neuniederlassungen oder die Gründung von Zweigpraxen bezahlt werden können. Finanziert wird der Fonds mit 0,1 Prozent der Gesamtvergütung der KV. Dies entspräche knapp 900.000 Euro in Thüringen. Den gleichen Betrag müssten die Landesverbände der Krankenkassen beisteuern. "Insgesamt kämen somit 1,8 Millionen Euro direkt von den Sicherstellungsakteuren. Die restlichen 1,2 Millionen Euro soll das Land über Einsparungen im Landeshaushalt bzw. durch Steuermehreinnahmen finanzieren", so Marian Koppe. Damit wäre nach Auffassung Koppes ein wirkungsvolles, zielgenaues und finanziell gut ausgestattetes Instrument zur Bekämpfung des Ärztemangels im ländlichen Raum gesichert.