Erfurt.(mar) Heftige Kritik hat die Thüringer FDP am neuen Heimgesetz der Landesregierung geübt. "Das ist kein großer Wurf", sagte Marian Koppe, der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion nach der mündlichen Anhörung im Sozial- und Gesundheitsausschuss. Das Gesetz, dass die Unterbringung von Behinderten und Pflegebedürftigen regelt, zeichne sich durch eklatante Reglungslücken aus, bemängelte Koppe. "Egal ob es sich um die Frage der Abgrenzung zwischen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, den vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtungen, den vollstationären Reha-Einrichtungen, des Datenschutzes oder der Mitbestimmung durch Bewohner handelt".
Auch werden die bereits in anderen Bundesländern hochumstrittenen und unklaren Tatbestandsmerkmale wie ,rechtliche oder tatsächliche Verbundenheit‘ einfach übernommen. Dies sei vor allem im Bezug auf den Einrichtungsträger der Pflege- und Betreuungsleistungen mit dem Eigentümer der Immobilie schwer verständlich. Bereits in anderen Bundesländern führte das zu zahlreichen Klagen.
"Thüringen kocht heute erneut sein eigenes Süppchen, ohne die Fehler zu vermeiden, die man andernorts bereits begangen hat. Dies ist nicht nur traurig, sondern - gerade in der Regelungen der Pflege - grob fahrlässig" so Koppe.