Die Thüringer Landesregierung will die meldepflichtigen Vorsorgeuntersuchungen für Klein- und Vorschulkinder reduzieren. Das Kabinett billigte am Dienstag einen Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Heike Taubert (SPD), der nun in den Landtag eingebracht werden soll. Demnach sollen Eltern künftig nur noch zu den Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U8 schriftlich eingeladen und erinnert werden. Nehmen Eltern diese Termine nicht wahr, werde künftig erst einmal das Gesundheitsamt informiert. Es prüfe den Fall zunächst, um dann das Gesundheitsamt einzuschalten. Das Einladungssystem war nach schockierenden Fällen von Kindesvernachlässigung eingeführt worden. Bislang umfasste die Meldepflicht zwei weitere Vorsorgeuntersuchungen des Kindes, außerdem wurde umgehend das Jugendamt informiert, wenn Eltern ihre Kinder vermeintlich nicht untersuchen ließen. Taubert begründete die Gesetzesänderung damit, dass das Verfahren damit effizienter gestaltet werde und die hohe Zahl von falschen Meldungen an das Jugendamt reduziert werden solle. Bei 3,8 Prozent (4.536 Fälle) der Kinder sei eine Meldung über die fehlende Teilnahme erfolgt. In 1.601 Fällen sei aber eine nachträgliche Teilnahmemeldung eingegangen.
Der Thüringer Rechnungshof hatte in seinem Jahresbericht 2013 moniert, dass das Verfahren "keinen erkennbar früheren Zugang zu prekären Lebenssituationen von Kindern" ermögliche. Gleichzeitig hätten die Meldungen des Vorsorgezentrums "Tausende unnötige Ermittlungsverfahren bei den Jugendämtern" ausgelöst.
FDP: Änderungen sind nur Kosmetik
Die Thüringer Liberalen, die das Vorsorgeuntersuchungsgesetz seit Langem kritisieren, halten die Änderungen für unzureichend. Ihr Gesundheitsexperte im Landtag, Marian Koppe, sagte, die Überarbeitungen seien "kaum mehr als kosmetischer Natur". Es sei eher ein schlechter Scherz als ernstgemeintes politisches Handeln, wenn das Ministerium die Zahl der meldepflichtigen Untersuchungen reduziere.
Die Linkspartei im Thüringer Landtag monierte nicht die Änderungen an sich, zog aber in Zweifel, dass die Gesundheitsämter über ausreichend Personal und Fachkenntnisse verfügen, um Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung erkennen zu können.