Erfurt (FDP-Fraktion Thüringen) - "Endlich wird das Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (ThürFKG) überarbeitet", sagte heute der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag, Marian Koppe.

"Aber es ist verwunderlich, dass das Ministerium erst jetzt reagiert, obwohl die massiven Missstände bereits seit September 2012 bekannt sind." Das System, das Früherkennungsuntersuchungen fördern solle, bedeute bislang einen immensen Aufwand zwischen Vorsorgezentrum, Eltern, Ärzten und Jugendämtern, kritisiert Koppe. "Diese bürokratischen Belastungen werden von allen Seiten beklagt. In Zeiten von E-Government sollten einfachere Lösungen möglich sein", so der FDP-Abgeordnete. Zumal die Kosten für den entstehenden Aufwand den Thüringer Ärzten nicht vergütet werden. "Das ist untragbar", sagte Koppe im Plenum. "In anderen Bundesländern gibt es für das Meldesystem Entschädigungen für die Ärzte."

"Das Sozialministerium kann bisher nicht nachweisen, dass die Teilnahmeraten an der Früherkennungsuntersuchung durch das Einlade- und Meldewesen gestiegen sind. Die Teilnahmequote liegt seit dem ersten Tag des Inkrafttretens des Gesetzes bei weit über 90 Prozent aller Thüringer Kinder. Das lässt darauf schließen, dass das Gesetz überhaupt keinen Einfluss auf die Quote hat, sondern die Thüringer Eltern ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber der Gesundheit ihrer Kinder zeigen", so Koppe. Aus Sicht des liberalen Gesundheitspolitikers ist das Gesetz in seiner jetzigen Form deshalb überflüssig. Auch ein Gutachten des Landesrechnungshofes vom September 2012 kommt zu dem Schluss, doch die Ministerin weigert sich bislang, das Gutachten vorzulegen. "Der kritische Bericht des Thüringer Rechnungshofes an das Sozialministerium muss endlich dem Parlament vorgelegt werden", fordert Koppe abschließend.

21.06.2013 www.dtoday.de