Erfurt (FDP-Fraktion Thüringen) - "Die Landesregierung verweigert sich der weiteren Diskussion um eine Verbesserung der zahnärztlichen Vorsorge für pflegebedürftige Menschen", zeigte sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Marian Koppe, enttäuscht über die Ablehnung des FDP-Antrages am gestrigen Abend.

Obwohl die Thüringer Zahnärzte und auch der Landesverband für Menschen mit Behinderungen um eine Unterstützung der Initiative warben, lehnte die Regierungskoalition eine weitere Befassung des Antrages im Ausschuss mit Verweis auf den "administrativen Aufwand für eine solche Bundesratsinitiative" ab. Diese Argumentation könne er auch angesichts des Engagements der Landesregierung für andere Dinge im Bundesrat nicht nachvollziehen, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Uwe Barth in der Debatte.

Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung gehören zur Hochrisikogruppe für Karies- und Parodontalerkrankungen. Was ihre Mund- und Zahngesundheit anbelangt, haben sie spezielle Bedürfnisse, die im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgebildet sind. Die FDP-Fraktion hatte die Landesregierung deshalb aufgefordert, sich im Bundesrat für eine Novellierung des Sozialgesetzbuches hinsichtlich der Erweiterung des Leistungskataloges einzusetzen. Präventive Leistungen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sollten auch bei der "aufsuchenden Betreuung" eingesetzt werden können. Dadurch könne das Gesundheitssystem Geld einsparen. "Wer gut vorsorgt, muss nicht teuer Nachsorgen." Die Landesregierung sehe dazu aber offenbar keine Veranlassung, beklagt Koppe ein mangelndes Problembewusstsein von Gesundheitsministerin Heike Taubert (SPD).

15.02.2013 www.dtoday.de