Die Thüringer Zahnärzte fordern mehr Vorsorge für pflegebedürftige und behinderte Menschen. Der Landtag hat dazu am Freitag vergangener Woche einen Antrag der FDP-Fraktion (Marian Koppe) beraten. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat für eine Erweiterung des Leistungskatalogs im Sozialgesetzbuch einzusetzen.
"Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sind eine Hochrisikogruppe für Karies- und Parodontalerkrankungen. Sie benötigen daher eine besondere zahnärztliche Versorgung und zusätzliche Vorsorge. Diese Leistungen allerdings werden von den Gesetzlichen Krankenkassen bisher nicht erstattet", beklagt der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringens, Dr. Karl-Friedrich Rommel.
Dr. Andreas Wagner, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen, verweist auf die erfolgreiche zahnmedizinische Prävention bei Kindern und Jugendlichen: "Durch gemeinsame Kraftanstrengungen von Gesundheitspolitik, Krankenkassen und Zahnärzten konnten wir die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen deutlich verbessern. Wichtige Angebote sind jedoch gesetzlich nur bis zum 18. Lebensjahr begrenzt. Für pflegebedürftige und behinderte Menschen, die nicht in der Lage sind, eine ausreichende Prophylaxe zu betreiben, müssen sie aber auch darüber hinaus gelten", so Wagner weiter.
Die Mundgesundheit pflegebedürftiger und behinderter Menschen sei schlechter als beim Bevölkerungsdurchschnitt: Bei vielen älteren oder behinderten Menschen seien die kognitiven und motorischen Fähigkeiten zunehmend eingeschränkt, eine Pflege der Zähne und Prothesen ist nur noch teilweise oder nicht mehr allein durchführbar. "Hinzu kommen eine mögliche Fehl- und Unterernährung ebenso wie Auswirkungen häufig eingenommener Medikamente auf die Mund- und Zahngesundheit. Des Weiteren sind im Alter Veränderungen der Mundhöhlengesundheit zu beobachten (zum Beispiel altersbedingte Mundtrockenheit, Wurzelkaries oder Tumore)", heißt es in der Presseinformation.
Koppe selbst erklärte: "Es ist wichtig, den Zugang zu zahnmedizinischen Präventionsleistungen gerade für Pflegebedürftige zu sichern. Sie können sich kaum selbst helfen, und die Behandlung ist äußerst aufwendig - für Patient und Zahnarzt".
Die Landeszahnärztekammer Thüringen habe bereits 2008 ein Konzept entwickelt, das Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen eine zahnmedizinische Versorgung ermöglicht. Patenzahnärzte kümmern sich - allerdings ohne angemessene Vergütung - direkt vor Ort in Thüringer Heimen um die Bewohner und schulen Pflegekräfte in der Zahn- und Prothesenpflege. Außerdem können die Zahnärzte eine mobile Behandlungseinheit zur Behandlung ihrer immobilen Patienten ausleihen.