An den Thüringer Krankenhäusern rumort es hinter den Kulissen. Die Landeskrankenhausgesellschaft ist unzufrieden, die Krankenhausärzte sehen mehr Bürokratie auf sich zukommen. Hintergrund ist das neue Krankenhausgesetz des Landes, das jetzt in einem Referentenentwurf vorliegt und noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll.
Erfurt. Heike Taubert , Thüringens Gesundheitsministerin, vermag die ganze Aufregung um das Gesetz nicht zu verstehen. Es ist bereits der zweite Anlauf, den das Land nimmt, um grundsätzliche Regelungen für den Krankenhausbereich neu auf die Beine zu stellen. Aus dem Jahr 2008, der Zeit, als Christine Lieberknecht Sozialministerin war, resultiert der erste Versuch, der dann aber sang- und klanglos in der Schublade verschwand. Jetzt unternimmt Taubert den zweiten Versuch. Ihre Grundintention dabei: Das einzelne Krankenhausbett soll als entscheidende Planungsgröße in Thüringen abgelöst werden. "Die Bettenzahl bildet nur bedingt ab, was im Krankenhausbereich passiert", sagt Taubert. Die Alternative: Die Sozialdemokratin will Leistungsparamter als Möglichkeiten der Steuerung einführen, ohne dies allerdings derzeit noch näher konkretisieren zu können. Sie baut darauf, dass diese neuen Steuerungselemente für die Entwicklung an den Thüringer Krankenhäusern partnerschaftlich entwickelt werden - im Dialog mit Krankenhäusern, Ärzten und den Krankenkassen. "Da muss doch eine Einigung möglich sein", ist Taubert überzeugt.
Bei den Ärzten und der Krankenhausgesellschaft keimt allerdings beim Blick in das neue Gesetz die Sorge, dass sich das Land zu stark in die Belange der Krankenhäuser einmischen wolle. Taubert verweist aber darauf, dass das Land in der Verpflichtung steht, bedarfsgerecht zu planen - und zwar landesweit. So gesehen hat natürlich auch die Autonomie der Krankenhäuser ihre Grenzen. Der Chef des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte in Thüringen, der Weimarer Professor Reinhard Fünfstück, hatte dem Land vorgeschlagen, dass die einzelnen Häuser innerhalb eines vom Land vorgegebenen Rahmens frei darüber entscheiden können, welche Bettenzahl sie in jeder Abteilung vorhalten und ob sie, je nach Bedarf, die eine oder andere Abteilung stärken wollen. "Die Forderung, dass die Häuser frei planen können, geht eindeutig zu Lasten der kleinen Krankenhäuser", sagt Taubert. "Wir müssen schließlich das ganze Land im Blick haben." Die entscheidende Frage für sie sei, welche Einrichtungen für den Bürger in welcher Zeit erreichbar sein müssten.
Ärzte werden stärker einbezogen
Wichtig an dem neuen Gesetz sind ihr außer dem Abschied von der Bettenzahl als Planungsgröße einige andere inhaltliche Änderungen. Beispielsweise soll an allen Kliniken ein Hygienearzt eingeführt werden, nachdem das Thema der multiresistenten Krankenhauskeime einen immer größeren Umfang einnimmt. Außerdem sollen die Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen auch in den Brand- und Katastrophenschutz einbezogen werden. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist ein weiterer Punkt, der mit dem neuen Gesetz erreicht werden soll. "Wir sehen hier an einigen Stellen noch immer Unbedachtsamkeiten", formuliert Taubert durchaus vorsichtig. Und ein ihr persönlich ganz entscheidender Punkt ist die Schaffung der Stelle eines Transplantationsbeauftragten an allen Kliniken, in denen Organe zur Transplantation entnommen werden. Dieser Beauftragte soll innerhalb des Hauses koordinierend tätig sein. Er soll auch die durchaus manchmal schwierigen Gespräche mit den Angehörigen führen und außerdem soll er im Vorfeld für das Thema Transplantation auch werben und innerhalb des Hauses sensibilisieren. Auch in Thüringen warten noch immer viele Menschen auf ein Spenderorgan. Die Bereitschaft zur Organspende steigt zwar, ist aber noch immer nicht groß genug.
Taubert hat jetzt auch die Möglichkeiten für die Krankenhausärzte erweitert, sich in den Planungsprozess stärker einzubringen. Der entsprechende Planungsausschuss wird um einen kommunalen Krankenhausvertreter und einen Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung sowie einen Vertreter der Krankenhausärzte erweitert. Damit erfüllt sie zumindest eines der Anliegen von Fünfstück. Der hatte nämlich beklagt, dass die Krankenhausärzte zwar mitberaten, aber nicht mitentscheiden dürften. Und für ihren FDP-Kollegen Marian Koppe , der das neue Gesetz in Bausch und Bogen verurteilt hatte, hatte sie auch einen Rat übrig: Da der größte Teil der Probleme Bundesangelegenheit sei, solle er sich doch erstmal an seinen Parteifreund, den Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr wenden.