Erfurt (FDP-Fraktion Thüringen) - Die Landesregierung verweigert eine Korrektur des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes. Obwohl Sozialministerin Heike Taubert (SPD) in der heutigen Landtagsdebatte "Unzulänglichkeiten" des eigenen Verordnungsentwurfes anerkannte, lehnten die Regierungsfraktionen eine Diskussion des von der FDP vorgelegten Gesetzentwurfes im Sozialausschuss ab. "Das Samstagsarbeitsverbot im Freistaat bleibt damit über die Sommerferienzeit bestehen", stellte der FDP-Fraktionsvorsitzende Uwe Barth fest.
Die FDP-Fraktion hatte gefordert, dass "Arbeitnehmer in Verkaufsstellen künftig auf Verlangen an einem Samstag im Monat von der Arbeit freigestellt werden, es sei denn, die Arbeitnehmer haben außerhalb des Samstags an nicht mehr als vier Werktagen in der jeweiligen Woche gearbeitet". Inhaltlich wolle man eigentlich das Gleiche. Die Gesetzesänderung unterscheide sich von dem Verordnungsentwurf der Landesregierung nur durch den Zusatz "auf Verlangen", machte Barth in der Debatte deutlich. Es gebe durchaus Menschen, die am Samstag arbeiten wollen. Diese Freiheit müsse man den Arbeitnehmern zugestehen, forderte der Liberale. Gerade in der jetzt beginnenden Ferienzeit würden viel Unternehmen vor große Probleme gestellt, wenn sie die aktuelle gesetzliche Regelung des einhalten wollten. "Ein Drittel aller Einzelhandelsunternehmen sehen sich in der Existenz bedroht."
Mit der Verordnung der Landesregierung werde der Ausnahmefall zum Regelfall gemacht, kritisierte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Marian Koppe. Die Verordnung könne zudem im Ausschuss jederzeit mit einfacher Mehrheit geändert werden. "Haben Sie den Mut, Ihren Fehler einzugestehen", appellierte er an die Regierungsfraktionen. Ziel müsse es sein, Rechtsfrieden und verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmer und Arbeitnehmer zu schaffen. Dies funktioniere nur über eine Gesetzesänderung, so Koppe abschließend.