"Mit dem heute im Kabinett verabschiedeten Patientenrechtegesetz hat die schwarz-gelbe Bundesregierung einen großen Sieg für die Patienten errungen", ist der gesundheitspolitische Sprecher Marian Koppe zufrieden. Nach der neuen Regelung müssen in Zukunft bei groben Behandlungsfehlern, den sogenannten Kunstfehlern, die Ärzte im Zweifel ihre Unschuld nachweisen. "Damit sind nicht länger die Patienten verpflichtet, den Beweis zu erbringen". Diese verfügten in der Regel nämlich weder über das medizinische Wissen noch über die nötigen Unterlagen. Daraus habe sich ein Ungleichgewicht für die Patienten ergeben, dass in der Vergangenheit oft dazu geführt habe, dass berechtigte Ansprüche nicht durchgesetzt werden konnten. Bislang sei vor allem die Akteneinsicht oft erschwert worden, erinnert Koppe. Dies sei auf Betreiben der Justizministerin nun aber ausdrücklich vorgesehen. "Ich danke den beiden Ministern Leutheusser-Schnarrenberger und Bahr, die hier nicht lockergelassen haben".
Die von SPD und Grünen geübte Kritik sei unehrlich, so Koppe: "Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat etwas erreicht, was bislang weder eine große Koalition noch Rot-Grün zustande gebracht haben". Daran sollten sich die Kritiker erinnern, so Koppe abschließend.