Sozialpolitik
FDP-Landtagsabgeordneter Marian Koppe
FDP-Landtagsabgeordneter Marian Koppe

Sollen Eltern, die ihr Kind nicht in Kinderkrippe oder -garten betreuen lassen, dafür finanzielle Leistungen vom Staat bekommen?

PRO

Klaus Zeh (58) ist Vize-Chef der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag und war 2003 bis 2008 Landesminister für Soziales, Familie und Gesundheit.

Gute Familienpolitik sollte dreierlei leisten: das Wohl des Kindes und seine Entwicklungschancen fördern, das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung gewährleisten und Paaren das Ja zum Kind erleichtern. Sie muss die Vielfalt der Lebensverhältnisse und Lebensentwürfe durch ein differenziertes Instrumentarium berücksichtigen.

Leistungen wie das Elterngeld, das Thüringer Erziehungsgeld oder das derzeit diskutierte Betreuungsgeld des Bundes sind Bausteine, die dazu beitragen: Viele Wissenschaftler und Eltern sind überzeugt, dass es Kleinkindern gut tut, wenn Mütter oder Väter sich ihnen über das erste Lebensjahr hin-aus noch eine Weile ganz oder überwiegend widmen.

Wahlfreiheit nicht nur für Bessergestellte

Längst nicht alle, die das wollen, können es sich aber auch leisten. Deshalb greift der Staat ihnen unter die Arme. Das ist der Kern der Wahlfreiheit, die es nicht nur für finanziell Bessergestellte geben darf. Zugleich geht es darum, häusliche Erziehungsleistung anzuerkennen, die dem Steuerbürger im Ergebnis sogar Geld spart.

Bausteine heißt zugleich, dass es sich dabei nicht um das ganze Gebäude der Familienpolitik handelt. Denn dazu gehört genauso die gute, umfassende außerhäusliche Betreuungsinfrastruktur mit Kindertagesstätten und Tagesmüttern.

Der schwerwiegendste Einwand gegen diese Politik lautet: Sozial und kulturell Schwache werden verleitet, das Geld einzustecken und kümmern sich trotzdem nicht um ihre Kinder. Tatsache ist, dass sich dafür selbst bei hartnäckigem Suchen keine belastbaren statistischen Belege finden lassen.

Es wäre auch überraschend, denn Elternliebe und Erziehungskompetenz hängen nun einmal nicht am Geldbeutel.

Und abschließend: Bevölkerungswissenschaftler der Uni Rostock haben kürzlich darauf hingewiesen, dass es wahrscheinlich die Kombination aus guter Betreuungsinfrastruktur und direkter Familienförderung ist, die wieder mehr Paare Ja zu Kindern sagen lässt.

Es wäre auch deshalb fahrlässig, eine dieser beiden Säulen einzureißen.

KONTRA

Marian Koppe (47) ist der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag. Er sagt: "Die Herdprämie setzt falsche fiskalische Anreize."

Das Thüringer Betreuungsgeld ist keine Maßnahme, die die pädagogische Arbeit der Eltern verbessern hilft - sondern ein rein fiskalischer Anreiz, Kinder nicht in eine öffentliche Kindertagesstätte zu geben. Gerade um die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie den Anforderungen einer modernen Bildungspolitik gerecht zu werden, offeriert der Staat das freiwillige Angebot einer Kindesbetreuung in Kindertagesstätten.

Wenn der Staat eingreift und Regelungsbedarf sieht, muss er sicherstellen, dass die aufgewendeten Mittel auch in seinem Sinne eingesetzt werden. Genau dafür gibt es die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen, die die Zulassung, den Betrieb und die Qualitätssicherung in den Kindertagesstätten festlegen.

Erziehungspflicht liegt allein bei den Eltern

Dies ist im privaten Raum der häuslichen Kindererziehung - Gott sei Dank - nicht möglich.

Die Frage der Gerechtigkeit als Begründungsargument ist zudem ordnungspolitisch falsch. Die Erziehungspflicht liegt ganz allein bei den Eltern. Das bedeutet, dass auch alle Aufwendungen, die mit der Geburt einhergehen, originär durch die Eltern selbst zu tragen sind. Finanzielle Leistungen des Staates (z. B. das Kindergeld) gegenüber den Eltern sind also freiwillig.

Es erwirbt niemand, der von einer finanziellen Leistung des Staates - beispielsweise Zuschüsse des Landes an die Kindertagesstätten - nicht profitiert, automatisch das Recht auf eine Ausgleichszahlung. Die solidarische Finanzierung staatlicher Aufgaben beruht auf diesem Grundprinzip.

In Zeiten knapper staatlicher Haushalte müssen solche freiwilligen Ausgaben kritisch auf den Prüfstand gestellt werden. Die FDP-Landtagsfraktion hat deshalb im Zuge der Haushalts-aufstellung erneut einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldes eingebracht, um noch haushaltswirksam Einsparungen im Landesetat für 2012 zu erzielen.

Das eingesparte Geld muss dorthin, wo es gebraucht wird - in den Ausbau der Betreuungsqualität in den Thüringer Kindergärten.

Martin Debes / 11.10.11 / TA

11.10.2011 OTZ - Ostthüringer Zeitung