"Was sich Dr. Hartung hier leistet, ist diffamierend und von Unkenntnis geprägt. Er stellt eine gesamte Berufsgruppe an den Pranger", kritisiert Marian Koppe, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag, Presseveröffentlichungen des SPD-Abgeordneten zu zahnmedizinischen Leistungen an Asylbewerbern in Thüringen. "Der Thüringer Zahnärzteschaft vorzuwerfen, sie agiere in hohen Maße strafbar und dabei fremdenfeindliche Motive zu suggerieren ist eine Unverschämtheit."
Über den konkreten Leistungsanspruch eines Asylbewerbers entscheide nicht der Zahnarzt sondern die Sachbearbeiter der örtlich zuständigen Ausländerbehörden, so Koppe weiter. "Das ein Sachbearbeiter ohne medizinische Fachkenntnis entscheiden muss, liegt einzig und alleine daran, dass in Thüringen - als einzigem Bundesland - dazu keine entsprechende Verwaltungsrichtlinie vorliegt. Wenn Dr. Hartung jemanden an den Pranger stellen will, dann bitte die zuständige Thüringer Landesregierung." Diese sei mehrfach von der Thüringer Zahnärzteschaft darüber informiert worden, doch geschehen sei bisher nichts, so der FDP-Gesundheitspolitiker.
"Das der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion darüber hinaus mit Strafanzeigen droht ist der Gipfel der Unverfrorenheit. Ich kann den zuständigen Ministern nur raten, die Informationswege zwischen SPD-Fraktion und Landesregierung zu prüfen." Manchmal helfe es miteinander zu sprechen. Der Thüringer Zahnärzteschaft sei jedenfalls kein Vorwurf zu machen. Weder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringens, noch der Landeszahnärztekammer lägen Kenntnisse über die von Hartung kolportierten Missstände vor. "Vielleicht hilft es auch weiter, zu wissen, dass einem deutschen GKV-Versicherten auch nur unter bestimmten Voraussetzung die durch Dr. Hartung geforderte Behandlung zustehe", so Marian Koppe abschließend.