Die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag hat ihre Forderung nach Abschaffung des Landeserziehungsgeldes bekräftigt. Unabhängig davon, ob sich die Landesregierung dazu durchringen könne, werde man die "Kassation dieses Wahlgeschenkes der CDU" aus der letzten Legislaturperiode für den Haushalt 2011 erneut beantragen, kündigte der sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Marian Koppe, am Sonntag in Erfurt an
Erfurt. "Wenn angesichts der dramatischen Haushaltslage inzwischen selbst die Junge Union den Vorschlägen der FDP beipflichtet, bestätigt das unseren Kurs in der letzten Haushaltsdiskussion". Allerdings hätte man bei rechtzeitiger Umsetzung bereits im zweiten Halbjahr 2010 rund 32 Millionen Euro einsparen können.
Das Elterngeld verursacht laut Koppe gravierende Fehlsteuerungen, indem gerade die Familien ihre Kinder zuhause ließen, bei denen eine Betreuung in einer qualitativ hochwertigen Kindertagesstätte empfehlenswert wäre. Diejenigen, die ihre Kinder zuhause erziehen wollen, hätten keinen Anspruch auf eine staatliche Leistung, widerspricht Marian Koppe der bisher von der CDU vertreten Auffassung. Die Erziehungspflicht liege zunächst ganz allein bei den Eltern, betont Koppe. Das bedeute, dass auch alle Aufwendungen, die mit der Geburt einhergehen, zunächst durch die Eltern selbst zu tragen seien. Finanzielle Leistungen des Staates gegenüber den Eltern seien also freiwillig.
Das Erziehungsgeld beträgt den Angaben zufolge monatlich zwischen 150 und 300 Euro. Das Erziehungsgeld wird für maximal zwölf Monate gezahlt. Den Zuschuss gibt es in Thüringen seit Mitte 2006. Der Freistaat zahlt ihn unabhängig vom Einkommen der Eltern.